Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hutzierde

Hutzierde

  • A. ... in fürstlichem habit, auf dem haupt einen, mit güldenen kron-spitzen ... und dem ... creutzlein gezierten fürsten-hut ... welche hutzierde dem erzhaus Oesterreich, von den römischen keysern ... verliehen worden
    1668 Fugger,Ehrensp. I Kap. 13