Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hypothekarlast

Hypothekarlast

auf einer Liegenschaft lastende Hypothek 
  • bei eigentlichen pachtungen ... übernimmt der pächter, mit ausschluß der eingetragenen hypothekarlasten, alle übrige [Lasten und Abgaben]
    1811 ÖstABGB. § 1099