Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hypothekenbehörde

Hypothekenbehörde

Behörde, die mit Hypothekenangelegenheiten befaßt ist
  • 1789 NCCPruss. VIII 2518
  • die rechte und pflichten, welche auf den grundstuͤcken haften, [können] mit vertauscht werden, ohne bei den justiz- und hypothekenbehörden dieserhalb kosten zu verursachen
    1808 Krug,StaatswPreuß. 304