Hypothekenbehörde
Hypothekenbehörde
Behörde, die mit Hypothekenangelegenheiten befaßt ist
- 1789 NCCPruss. VIII 2518 Faksimile
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die rechte und pflichten, welche auf den grundstuͤcken haften, [können] mit vertauscht werden, ohne bei den justiz- und hypothekenbehörden dieserhalb kosten zu verursachen1808 Krug,StaatswPreuß. 304 Faksimile