Hypothekenbuchführer
Hypothekenbuchführer
mit der Hypothekenbuchsführung befaßter Beamter
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die hypothekenbuchführer [haften] demjenigen, der im vertrauen auf ihre rechtskenntnisse, bey einer solchen fehlerhaften eintragung sich beruhigt hat1794 PreußALR. I 20 § 430
- 1806 v.Berg,PolR. V 369 Faksimile