Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hypothekenschein
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Hypothekenschein
Urkunde über die Eintragung einer Hypothek für den Gläubiger
- die von scheffen und gerichtsschreiber erteilte schuld- und hypothekscheine werden nicht als gerichtliche verschreibungen ... gehalten1753 Bewer,Samml. I 109Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1772 ActaBoruss.BehO. XV 594
- habt ihr das ingross.-protocoll mit dem dazu zu entwerfenden hypothequenschein zur weiteren verfügung vorzulegen1783 Bohlen,Bohlen II 410Faksimile (ca. 306 KB)
- wenn jemand mit sicherheit sich auf ein immobile eine hypothek verschreiben lassen will, muß er sich ... einen hypothekenschein geben lassen1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 782
- 1794 PreußALR. I 20 § 432
- 1806 v.Berg,PolR. V 377
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- 1815 AmtsBlWestf. 1 (1816) 24
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- 1822 Heinemann,StatRErfurt 488
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