Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hypothekenschein

Hypothekenschein

Urkunde über die Eintragung einer Hypothek für den Gläubiger
  • die von scheffen und gerichtsschreiber erteilte schuld- und hypothekscheine werden nicht als gerichtliche verschreibungen ... gehalten
    1753 Bewer,Samml. I 109
  • 1772 ActaBoruss.BehO. XV 594
  • habt ihr das ingross.-protocoll mit dem dazu zu entwerfenden hypothequenschein zur weiteren verfügung vorzulegen
    1783 Bohlen,Bohlen II 410
  • wenn jemand mit sicherheit sich auf ein immobile eine hypothek verschreiben lassen will, muß er sich ... einen hypothekenschein geben lassen
    1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 782
  • 1794 PreußALR. I 20 § 432
  • 1806 v.Berg,PolR. V 377
  • 1815 AmtsBlWestf. 1 (1816) 24
  • 1822 Heinemann,StatRErfurt 488