Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ideng

Ideng

, Idingding

(aisl. = Beschäftigung)
kurzfristig anberaumter Gerichtstag
  • jdingthing ister set vmbe thes flodfarande anckern [jdeng lathath ma twiska twa sunna and endath ma binna etmele] [ein Gerichtsverfahren am selben Tage ist angeordnet für den Fall, daß dem Schiffer Anker und Segel genommen sind - zum beschleunigten Verfahren ladet man zwischen zwei Sonnenaufgängen und man schließt es binnen vierundzwanzig Stunden] 
    1. Hälfte 15. Jh. FivelgoR. 158
  • Heck,FriesGV. 135
  • Holthausen,AltfriesWB. 49
  • vanHelten,OstfriesLex. 190
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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