Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatbeschwerde

Immediatbeschwerde

unmittelbare Beschwerde beim Landesherrn
  • ich will ... vor den ... folgen solches muthwilligen gesetzwidrigen quaͤrulirens und frivoler immediat-beschwerden einen jeden warnen
    1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 190
unter Ausschluss der Schreibform(en):