Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediateingabe
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Immediateingabe
unmittelbare Eingabe an eine höhere Stelle
- die anliegende immediat-eingabe1817 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 402
- eröffne ich dem magistrat, daß inhalt und form seiner immediat-eingabe ... auf gleiche weise verwerflich sind1827 Foerster,PreußLaKi. II 173