Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatfürstentum

Immediatfürstentum

reichsunmittelbares Fürstentum
  • sollen ... keine fuͤrsten ... in collegiis an- oder aufgenommen werden, sie haben sich dann vorhero mit einem immediatfuͤrstenthum ... genugsam qualificiret
    1711 RAbsch. IV 234
  • 1791 MerkwKönigswahl 195