Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatgenehmigung

Immediatgenehmigung

vom Landesherrn erteilte Genehmigung
  • daß ... die vererbpachtung ... ganzer guͤter ... nicht ohne vorherige pruͤfung ... und darauf erfolgte immediatgenehmigung ... statt finden soll
    1805 Krug,StaatswPreuß. 558