Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatobrigkeit

Immediatobrigkeit

unmittelbare, nächste Obrigkeit
  • müssen ... unterthanen ..., deren immediatobrigkeit nicht mit der mühlengerechtigkeit privilegirt ist, nach den königlichen mühlen gewiesen ... werden
    1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 531