Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatsache

Immediatsache

Angelegenheit der Landesregierung als Immediatobrigkeit 
  • in immediatsachen aber tritt die landesregierung, von welcher das appellationsgericht urspruͤnglich nur eine deputation ist, als eigentlicher richter ... ein
    1819 Weber,SachsKR. I 2 S. 671 Anm.