Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatstift

Immediatstift

reichsunmittelbares Stift (Abtei)
bdv.: Reichsstift
  • was aber anlangen thut die immediat-stifft und geistliche guͤter, so vorm passauischen vertrag ... eingezogen worden
    1635 Prager Friede § 4/RAbsch. III 535
  • daß es ein immediat- oder reichsstift werden möchte
    1644 ProtBrandenbGehR. II 341