Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immediatvollziehung

Immediatvollziehung

unmittelbar durch den Landesherrn erfolgender (Gesetzgebungs-)Akt
  • die ... differenzen sollen erst ... in dem zur immediatvollziehung ... vorzulegenden entwurf zum neuen criminal-codex gehoben werden
    1808 Rabe,PreußG. IX 112
  • die koͤnigliche immediat-vollziehung zu befoͤrdern
    1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 258