Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immemorialverjährung
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Immemorialbesitz
Immemorialverjährung
unvordenkliche Verjährung
- der beweis der usucapio libertatis ist daher mit der immemorial-verjaͤhrung im widerspruche1818 Hagemann,PractErört. VI 76Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- gegen den landesherrn und die kirche selbst aber sind 40 jahr und ein rechtstitel oder immemorial-verjaͤhrung erforderlich1828 Weber,SachsKR. II 2 S. 299 Anm.