Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immengeld

Immengeld

Abgabe für Bienenhaltung
  • zu den beförderungsmitteln der bienenzucht ist auch zu zählen die abschaffung des früherhin in Eiderstedt üblichen immengeldes und des immenzehnten in Norderdithmarschen
    1831 Falck,SchleswHolstPrR. II 549