Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): immerwährend
Artikel davor:
Immenstellenzins
Immenstreitigkeit
Immenzaun
Immenzehnt
Immenzehrung
Immenzoll
Immerkäse
Immerkuh
Immerlicht
Immerrind
immerwährend
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ohne zeitliche Begrenzung, dauernd
- 1561 Maaler
I
von einem Vertrag: beständig, unwiderruflich
- ze ainem stäten immerwerenden ewigen kouf ze koufent gegeben1423 FreibDiözArch.2 3 (1902) 89
- eins uffrechten steten, ewigen ... yemerwerenden kouffs verkaufft1482 FreiburgHlGeistUrk. II 326Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
II
von einer Schuldverpflichtung: unablösbar
- die immerwährende unabtragbare ... schuld, bestehend in tympfen 91801728 Merschel,Rawitsch 151
- eine immerwährende rente von 12000 gulden1803 Zeumer,QS.2 512Faksimile (ca. 165 KB)
III
von einer Gemeinschaft, Gesellschaft
IV
von Impotenz als Ehehindernis
V
vom Gebrauch einer Sache
- die verbindlichkeit der uͤbergabe einer sache erstreckt sich auf ihre zugehoͤrden, und auf alles, was zu ihrem immerwaͤhrenden gebrauch bestimmt istBadLR. 1809 Satz 1615Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
VI
von der Geltungsdauer eines Gesetzes
VII
von der Dauer eines Amtes
- es kann auch ein immerwährender präsident der regierung gewählt werden1796 FichteVolk 18
Artikel danach:
Immi
Immikasten
Immiknecht
Immilein
Immimaß
Imminer
Immirecht
Immission
Immissionserkenntnis