Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immissionsrecht
Artikel davor:
Immiknecht
Immilein
Immimaß
Imminer
Immirecht
Immission
Immissionserkenntnis
Immissionsgeld
Immissionsgesuch
Immissionsgut
Immissionsrecht
durch gerichtliche Besitzeinweisung erlangtes Recht
- diejenige [creditores] welche bereits eine immission erhalten, [sind] noch zur zeit bey ihrem immissions-recht zu belassen1768 Cramer,Neb. 76 S. 121Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"