Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immissionsrecht

Immissionsrecht

durch gerichtliche Besitzeinweisung erlangtes Recht
  • diejenige [creditores] welche bereits eine immission erhalten, [sind] noch zur zeit bey ihrem immissions-recht zu belassen
    1768 Cramer,Neb. 76 S. 121