Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immobiliarerrungenschaft

Immobiliarerrungenschaft

hier: Liegenschaftserwerb der Ehegatten während der Ehe
  • der gemeine lands-brauch aber hat dieses mit sich bracht, daß der letztlebend ehe-gatt, es seyen eheliche kinder von ihnen vorhanden oder nicht, alle mobilien, wo dieselbe auch herrühren, pleno jure allein, und die immobiliar errungenschafft halb eigenthumlich gezogen, in der anderer halbscheid aber, wie auch in übriger deß erst abgestorbenen gantzer verlassenschafft die leibzucht ad dies vitae behalten habe
    1713 TrierLR. VI § 3