Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Immobilie

Immobilie

Grundstück, Liegenschaft
vgl. Möbel
  • alle verbrifft- und unverbriffte activschulden, praetensiones und forderungen, obligationes und schuldbrieffe, ob selbige gleich auf liegende gründe und gütter verschrieben ... auch der ... landtaffl einverleibt und für immobilien zu achten weren
    1696 KrummauClarissUB. 361
  • es wird [bei besitzenden Kaufleuten u. Bürgern in die bewegliche Habe] und, wann solche nicht zureichen, der kauffboht derer immobilien nachgegeben
    1732 RigaAkt. II 367
  • es giebt zweierlei schatzungen: a) capitalschatzung, so von immobilien gegeben wird, und b) personalschatzung, so von personen entrichtet wird
    1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 764
  • alle kontributionen und abgaben werden nach portionen vertheilet. bey dem ansatz derselben kommen theils die immobilien und die art ihrer nutzniessung, vorzuͤglich aber der verkehr und erwerb des besitzers in betrachtung
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 179
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