Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Impetrantenverpflichtung

Impetrantenverpflichtung

Inpflichtnahme einer Person, die ein Amt übertragen bekommt
  • daß die krieges- und domänenkammer wegen der impetrantenverpflichtung ... billig die verfügung hätte machen sollen
    1732 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 446