Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Impfschein

Impfschein

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Bescheinigung über die erfolgte (Pocken-)Schutzimpfung
  • daß kein kind in die schule aufgenommen werden ..., und daß niemand heirathen duͤrfe, der sich nicht durch einen guͤltigen impfschein ausweisen kann
    1827 SammlBadStBl. IV 674