Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Indigenatsverfassung

Indigenatsverfassung

Verfassung, wonach Landesangehörigen ein gewisser Vorzug, besonders beim Erwerb von Grund, zuerkannt wird
  • von der provinz, welche die aͤlteste inkolats- und indigenatsverfassung hatte
    1808 Krug,StaatswPreuß. 29
unter Ausschluss der Schreibform(en):