Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Individualhebung

Individualhebung

Steuererhebung bei den einzelnen Pflichtigen
  • kommen selbige [Steuersammler] nirgends besser zu nutzen als in entlegenen bauerschaften, da die receptores die individualhebung nicht haben können, sondern zu ... ersparung des weges die sammler haben müssen
    1713 ActaBoruss.BehO. I 392