Informativverfahren
Informativverfahren
Erhebung in Streitsachen für die zuständige obere durch die örtliche Behörde
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hat dasselbe [das zuständige Amt], soviel noͤthig, im wege des informativ-verfahrens von amtswegen die noͤthigen aufklaͤrungen zu erheben1809 SammlBadStBl. I 143