Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inhäsivausspruch
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inhaftieren
Inhaftierung
Inhaftin
Inhaftnehmung
Inhalt
inhaltlich
Inhaltnis
inhanden
(Inhandenweisung)
inhändig
Inhäsivausspruch
auf Gegenvorstellung ergangene Erläuterung einer früheren Verfügung
vgl.
Läuterung (II 1)
- die darauf erfolgende abschlaͤgige antwort ist ein blosser inhaͤsiv-ausspruch, es kann uͤber lezten die revision nicht ergriffen werden1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 302Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg