Inhibitionsbefehl
Inhibitionsbefehl
(gerichtliche) Aussetzung der Vornahme oder des Vollzugs einer Verfügung (Strafe)
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es wollen die churf. herrn kanzler ... aus habender macht die zöllner oder ja von ihnen nur die inhibitions-befehlige fodern1645 ProtBrandenbGehR. III 319 Faksimile
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wenn der straͤfling ... nicht eine annahme durch einen inhibitionsbefehl vorlegen kann1805 SammlBadStBl. I 1420 Faksimile