Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inhibitionserkenntnis

Inhibitionserkenntnis

gerichtliches Verbot der Vornahme einer Handlung
  • die eigene alte und neue gerechteste manutenenz- restitutions- und inhibitions-erkaͤnntniße ganz aus dem gesicht und gedaͤchtniß verlohren
    1768 Cramer,Neb. 79 S. 112