Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inhibitionsrecht

Inhibitionsrecht

durch Erwirkung einer Inhibitionserkenntnis auszuübendes Einspruchsrecht
  • die gruͤnde, auf welche die appellaten dieses inhibitions-recht zu stuͤtzen glauben, sind folgende
    1810 Schmalz,NSamml. II 12