Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inkarzeration

Inkarzeration

Einkerkerung, Gefangenhaltung
  • das churfuͤrstliche collegium fassete auch den schluß: das privilegium electionis fori, welches ein- oder anderer stand erhalten, seye ... da ein ordentlicher proceß erfordert werde, zu verstehen ...; nicht aber auf die vier faͤlle, landfriden, pfandungs-constitution, incarceration, und dergleichen, wo periculum in mora seye, zu extendiren
    1654/1774 Moser,JustizVerf. I 516
  • in straffaͤllen duͤrfen die ober- und stabsbeamten bis auf 10 thaler und bis auf 8 tage incarceration erkennen
    1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 358
unter Ausschluss der Schreibform(en):