Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inkolatsfähige

Inkolatsfähige

einer, der den Inkolat (Landeszugehörigkeit) besitzt
  • daß ein jedes gut, das in zukunft ein nicht inkolatsfaͤhiger vor erhaltenem inkolat an sich bringen wuͤrde, eo ipso dem fiskus anheim fallen solle
    1808 Krug,StaatswPreuß. 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):