Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inkolatsfähige
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inkammerieren
Inkammerierung
Inkarzeration
Inkarzerationsstrafe
inkinen
Inkirchgeschworene
Inknecht
inkolatsfähig
Inkolatsfähige
einer, der den Inkolat (Landeszugehörigkeit) besitzt
- daß ein jedes gut, das in zukunft ein nicht inkolatsfaͤhiger vor erhaltenem inkolat an sich bringen wuͤrde, eo ipso dem fiskus anheim fallen solle1808 Krug,StaatswPreuß. 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)