Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inmannssteuer

Inmannssteuer

entspricht Inleutsteuer 
  • gleichwie ... bey anderen unseren berg- ... werkern die darzu gehoͤrige arbeiter (ausser welche eigenthumliche haͤuser ... besitzen) einige inmannssteuer, nicht zu verreichen; also befehlen wir euch ..., daß ingleichen ... er. ische werkleute ... darmit unangelangt gelassen werden
    1734 Lori,BairBergr. 606