Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inmannssteuer
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Inmannssteuer
entspricht Inleutsteuer
- gleichwie ... bey anderen unseren berg- ... werkern die darzu gehoͤrige arbeiter (ausser welche eigenthumliche haͤuser ... besitzen) einige inmannssteuer, nicht zu verreichen; also befehlen wir euch ..., daß ingleichen ... er. ische werkleute ... darmit unangelangt gelassen werden1734 Lori,BairBergr. 606Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)