Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innergericht

Innergericht

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zU. Fronfastengericht (für die 1Ausbürger) das Gericht für die Innerbürger 
  • es sol ... vnnser statt innergericht redlich vnd wol besatzt [werden]
    14. Jh. BernStR. I 196