Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): innerlich

innerlich


I inländisch, einheimisch
  • bey einem innerlichen aufruhr ... wäre die gefahr größer, ein handhabendes pfand zu verlieren
    1757 QHambSchiffahrt 534
II übertragen

II 1
  • innerlich intestinus, intimus
    1561 Maaler 236v
  • der innerliche werth einer münze, welchen sie vermöge ihres gehaltes hat, im gegensatze des äußerlichen
    1775 Adelung II 1385
II 2
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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