Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): innestehen

innestehen

, instehen

I innerhalb eines Raumes stehen oder sich befinden, insbesondere von Stallvieh
  • man soll ... alles viech fur den halter treiben was instet zu S. in dem aigen
    16. Jh. NÖsterr./ÖW. XI 49
II verallgemeinernd von Sachen, die für die Erfüllung eines Rechtsanspruches haften
  • dieselben guter sullen ... [der Pfründnerin] zu underpfand innesten ir lebtag
    1436 Kitzingen/MartitzFschr. 105
III im Sinne einer Bewegung, die zum Stillstand kommt, insbesondere des Züngleins an der Waage

III 1
  • sacoma, instend gewicht, das gerad innstat, an dem weder für noch hinder ist, vollkommen gewicht
    16. Jh. Frisius/SchweizId. XI 614
III 2 übertragen auf das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen
  • bey allen wahlen, wo die stimmen gleich innestehen, entscheidet das loos
    1809 SchweizId. XI 614
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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