Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsabschied

Innungsabschied

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"Abschied einer Innung, hier einer politischen Körperschaft" DWB. IV 2 Sp. 2137
  • gemeiniglich führen dergleichen innungsabschiede den namen von sprachen oder abreden, und sind die bauersprachen, bauergerichte, heckensprache und andre bekannt
    1780 Justus Möser/DWB. IV 2 Sp. 2137