Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsbrief

Innungsbrief

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Innungsprivileg, Urkunde für eine Innung (I), deren Statuten und Privilegien enthaltend
  • wie wol etliche innungsbriefe durch uns den hantwerkern gegeben besagen, das sie [der Leineweber] zunft und innungen nicht gebrauchen ... sullen
    1456 TorgauUB. 42
  • die ... viermeister des ... bötticherhandwerks [sind] ... in der ratsstuben erschienen und haben allda neben niederlegung eines innungsbriefes ihres handwerks [um ein neues Privileg nachgesucht]
    1535 NMittThürSächs. 21 (1903) 206
  • haben die rethe macht, die ... innunge pei iren freiheiten und innungsbrieven ... zu erhalten
    1543 ArnstadtStR. 54
  • FrankenhausenStat.(1558) 228
  • schuester zu Morin, wegen ihres innungsbriefes, so sie absonderlich suchen
    1644 ProtBrandenbGehR. II 605
  • daß sie vermöge der vorbehaltung in den innungs-brieffen, auch solche straffe aus vorstehenden billichen ursachen lindern ... mögen
    1690 Beier,HdwGesell. 187
  • die aender- und verbesserung der innungsbrieffe 
    1731 Hoffmann,WürtZunftw. 59
  • 1757 Estor,RGel. I 108
  • 1784 WestfMag. 1 (1784) 1/2 S. 17