Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsfall

Innungsfall

die Innung (I 1) betreffende Angelegenheit
bdv.: Innungssache
  • [vorbehalten bleiben auch die] recognition der fl. regierung in den handwerks- und innungsfällen 
    1709 GothaStR. 373
unter Ausschluss der Schreibform(en):