Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungsgeld

Innungsgeld

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wie Innung (VI 4) 
  • ob ... eines meisters sohn ... meister werden wolte, der soll ... der helffte von 6 thlr. innungsgeld ... befreyhet sein
    1661 MittAnhalt 10 (1907) 539
  • daß die guten kuͤnstler und handwerker ... mit den zunft- und aufnahmskosten, innungsgeldern ... nicht uͤbernommen werden
    1803 v.Berg,PolR. III 485