Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): innungsmäßig

innungsmäßig

an eine Innung (I 1) gebunden
  • daß die vermeinte irrungsmaͤßige [lies: innungsmaͤßige] strafgerechtigkeit vor einen verbottenen innungs-mißbrauch ... zu halten ist
    1759 Cramer,Neb. XV 80
  • soviel aber die unterthanen-kinder, oder zwangdienstpflichtige betrifft, welche sich einer zunft oder innungsmaͤßigen handwerke widmen wollen
    1808 Preußen/v.Berg,PolR. VI 2 S. 249
  • 1829 Runde,PrR. 342
unter Ausschluss der Schreibform(en):