Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungszeugnis

Innungszeugnis

durch eine Innung (I 1) erteilte Bescheinigung
  • alle ungarischen zur kommerzialstemplung geeigneten fabrikate, welche in die deutsche erblaͤnder gehen, [muͤssen] mit dem fabriks- oder zunftzeichen versehen, oder mit dem magistratuel- oder innungs-zeugniße begleitet ... sein
    1793 Kropatschek,KKGes. II 358