Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Innungtanz

Innungtanz

mit Tanz verbundenes Innungsfest
  • daß während der zeit, als die früchte auf dem felde stehen, ... mit ausnahme der hochzeitfeyerlichkeiten und der innungtänze keine tanzmusiken stattfinden
    1824 ZVk. 53 (1956/57) 234