Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Insasse

Insasse

, Einsasse
I Eingesessener, Einwohner zU. Auswärtigen 
  • 1 eines Hauses, einer Hofstatt
  • 2 einer Siedlung (Dorf, Stadt)
  • 3 einer Herrschaft, eines herrschaftlichen Gerichts
  • 4 eines Landes (einer Landschaft)
  • 5 eines Reichskreises
II Gruppe von Insassen (I) 
III in Verbindung
  • 1 mit Substantiv
  • 2 mit Adjektiv
  • 3 insaß werden, insaß machen: von der Amtseinsetzung eines zum Bischof Gewählten