Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Insasse
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(Inrede)
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(Inreff)
(Inrene)
insamt
Insamterbe
Insamtknecht
Insamtritter
Insasse
, EinsasseI Eingesessener, Einwohner zU. Auswärtigen
- 1 eines Hauses, einer Hofstatt
- 2 einer Siedlung (Dorf, Stadt)
- 3 einer Herrschaft, eines herrschaftlichen Gerichts
- 4 eines Landes (einer Landschaft)
- 5 eines Reichskreises
II Gruppe von Insassen (I)
- 1 ständiger Einwohner zU. Bürger
- 2 Inmann (II), der in fremdem Hause wohnt
- 3 Zugehöriger eines Hofes (II 2), der nicht Hofjünger ist
III in Verbindung
- 1 mit Substantiv
- 2 mit Adjektiv
- 3 insaß werden, insaß machen: von der Amtseinsetzung eines zum Bischof Gewählten
Artikel danach:
Insässeneid
Insässer
insässig
Insäßler
(Insäßner)
(Inschmiege)
Inschöffe
Insel
Inseleigentümer