Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inseleigentümer

Inseleigentümer

Eigentümer einer Fluß- oder Strominsel
  • das hauen und aufmachen der faschinen [für die unterhaltung der flußbauten im Rhein] ... geschieht unter aufsicht der inseleigenthuͤmer 
    1827 SammlBadStBl. IV 1045