Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Insignie

Insignie


I Unterschriftszeichen
  • dasselbig mit eigener handt ingroßirt vnd geschriebenn, auch mit meinem gewonthlichen tauf vnd zwnhamenn vnd legalischen insignien vunterzeichnet vnd bekrefftiget
    1474 ZHarz 3(1870) 618
II Herrschaftszeichen, Kroninsignien
  • vortragung der kay. insignien als chronapfl, schwert und scepter
    1566 Strobl,Obersthofm. 139
  • [die] insignien des koͤnigreichs werden von den staͤnden des reichs in der capell des heiligen Wenceslai bestaͤndig aufbehalten
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 89
  • um 1795 StaatsRHeilRömR. 45
  • um 1795 StaatsRHeilRömR. 46
  • die wahl und der gebrauch eigener staats-, haus- und standeszeichen ... z.b. der königskrone ... der insignien ... nach dem stande des souverains hängt von desselben gutbefinden ab
    1817 Klüber,ÖffRecht 678
unter Ausschluss der Schreibform(en):