Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Insignie
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Insiegel
Insiegeldruck
Insiegelsfertigung
insiegeln
Insiegelrecht
Insiegler
(Insiel)
Insignie
I
Unterschriftszeichen
- dasselbig mit eigener handt ingroßirt vnd geschriebenn, auch mit meinem gewonthlichen tauf vnd zwnhamenn vnd legalischen insignien vunterzeichnet vnd bekrefftiget1474 ZHarz 3(1870) 618
II
Herrschaftszeichen, Kroninsignien
- vortragung der kay. insignien als chronapfl, schwert und scepter1566 Strobl,Obersthofm. 139
- [die] insignien des koͤnigreichs werden von den staͤnden des reichs in der capell des heiligen Wenceslai bestaͤndig aufbehalten1720 Lünig,TheatrCerem. II 89Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- um 1795 StaatsRHeilRömR. 45
- um 1795 StaatsRHeilRömR. 46
- die wahl und der gebrauch eigener staats-, haus- und standeszeichen ... z.b. der königskrone ... der insignien ... nach dem stande des souverains hängt von desselben gutbefinden ab1817 Klüber,ÖffRecht 678Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)