Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): insinuieren

insinuieren

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  • so eyner nit vor dem richter, sonder vor notarien und zeugen appellirt und sein appellation dem richter insinuirt hett, so soll ime obgemeltermassen zu zeyt der insinuirung solcher appellation durch den richter von eynem biß in sechs monat zeyt angesetzt werden
    1555 RKGO.(Laufs) II 30 § 3
  • sollen solche insinuirte in ein pergament-buch durch die leser um gebuͤhrliche belohnung abgeschrieben, auch die summa und andere qualitates derhalben nicht zu appelliren, in ein gemein taffel summarie annotirt ... werden
    1570 RAbsch. III 297
  • demnach der edel- und erenvest J.v.K. ... irer hochfurstlichen dlhaiten ausgangenen und vorlengst insinuirten patentbriefen ... davon er copey entpfangen, bis anhero sein gepuer zu thun umbgangen
    1610 PublLux. 55 (1908) 201
  • dieselben [Parteien] sollen alßbalden den kauf beschreiben, mit seinen zinnßbeschwehrden und anstößern in das gemein kaufbuch längst in 14 tagen für gericht insinuiren lassen
    1611 WürtLändlRQ. II 190
  • sollen solche landtgerichtsbotten die landtgerichtsproceß oder brieffe, die jhnen ... zu exeqviren zugestellet ... werden, selbst ... denen, an welche die proceß oder brieffe gestellet seyen ..., insinuiren vnd antworten
    FrkLGO. 1618 S. 31
  • ausser deme aber solle keiner anderen haubtcameralcommission nichts insinuirt und sozusagen vor einen cameralschluß gegeben ... werden
    1714 Fellner-Kretschmayr III 78
  • wan ... der bothe in einem dorffe angekommen so insinuiret er der obrigkeit daselbst zwey exemplaria jedes [bekanntzumachenden] edicti, davon das eine sofort muß angeschlagen, das andere exemplar aber vom kuͤster, oder einen andern, der lesen kan, naͤchsten sonntag vor der cantzel nach dem gottes-dienst deutlich abgelesen werden; solte aber einem edicto wichtiger ursachen halber expresse einverleibet seyn, daß der prediger es selbst von der cantzel ablesen solle, so ist er schuldig, ohne fernere nachfrage, deme nachzuleben
    1717 Rabe,PreußG. I 1 S. 452
  • sollen ... die advocati und procuratores auf die ihnen insinuirte citationes zur guͤte ... mit deshalb habender besonderen ... vollmacht erscheinen, oder aber, wann etwa die partheyen ... sich dazu nicht entschliessen koͤnnen, ... solches tages vorher bey denen commissariis anzeigen, und sich dieserhalb mit einem original-schreiben von ihren principalen gehoͤrig legitimiren
    1737 CCMarch. Cont. I 93
  • insinuirte churfuͤrst Friderich zu Sachsen dem marg. Albrecht einen ledigungs-brief, inhaltlich deßen er von aller zusage wegen der spondirten verheyrathung mit seinen soͤhnen frey und los gesprochen worden
    1739 Jung,Misc. I 304
  • daß die meß-freyheit denjenigen nicht zu statten komme, welchem in vorhergehender messe ein gerichtlich verbot, ehe ... die zahlung verrichtet, sich von hinnen nicht hinweg zu machen, insinuiret worden
    1742 Siegel,CJCamb. I 11
  • insinuiren, einlieffern, uͤberlieffern, einantworten, einschleichen, ein ding vor- und anbringen, uͤbergeben, kund oder bekandt machen. l. ii. §. si quis ff. de legat. 3
    1753 Oberländer 370
  • die in der stadt zu insinuirende sachen oft anlaß geben, daß die kanzelei-diener ... ihren eigenen plaisirs nachgehen, so wird ... verordnet, daß derjenige kanzelei-diener, der dergleichen sachen abzutragen hat, solches jederzeit dem kanzeleidirectori anzeigen soll, damit selbiger beurtheilen könne, wie viel zeit dazu erforderlich sein möchte ... es sich auch von selbst verstehet, daß die kanzelei-diener sich alle tage ohne ausnahme punctuellement zu den gesetzten stunden auf der p. kammer einfinden müssen, ... muß des abends kein kanzelei-diener eher von der kammer gehen, bevor er nicht solches dem kanzelei-directori gemeldet ... habe ... müssen ... die kanzelei-diener, wenn etwa in der stadt oder auf dem dom des nachts feuer entstehen sollte, sich sogleich auf der kammer begeben ... und sich melden ... werden ... die kanzelei-diener zu einer guten ... verträglichkeit ... ermahnet; und wie man nicht zweifeln will, daß dieselbe dieser vorschrift [Kanzleireglement] genau nachkommen und ihren dienst mit aller treue und fleiß versehen werden, so haben sie im gegentheil zu gewärtigen, daß derjenige, der nur im geringsten wider dieses reglement handeln wird, das erste mal mit 1 rthlr., das andere mal mit 2 rthlr. bestrafet, das dritte mal ... zur cassation angezeiget werden soll
    1756 Glogau/ActaBoruss.BehO. X 547-549
  • verfuͤgung ..., daß die anwaͤlde die in appellations-sachen erhaltene prorogations-decrete, so bald sie dieselbe erlangen koͤnnen, den appellaten durch den canzley-pedellen oder botten ... insinuiren lassen sollten
    1771 Kopp,HessGer. II 260 Anm. s
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