Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Insitz
Artikel davor:
Insinuationsbeurkundung
Insinuationsgebühr
Insinuationskosten
Insinuationssache
Insinuationsschein
Insinuationschreiber
Insinuationstag
Insinuationsurkunde
insinuieren
Insinuierung
Insitz
Wohnrecht
vgl.
Beisitz (I),
Leibesgedinge (I)
- [Übschr.:] von dem insize, und dem auszuge, dem uͤbergeben und anschlage der grundstuͤcke1757 Estor,RGel. I 322Faksimile (ca. 144 KB)
- der insiz bestehet in der freien wonung, einer stube oder kammer, und ist nicht allein unter aͤltern, sondern auch andern personen gebraͤuchlich. bei den bauerleuten bestehet er in einer kammer, und daß die insizer in der gemeinen wonstube ich des tages aufhalten ... der insiz ist demnach weniger als der gebrauch eines hauses. in Sachsen nennet man ihn die herberge, oder die notwendige wonung1757 Estor,RGel. I 324Faksimile (ca. 155 KB)