Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instanzenzug
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Instanzenzug
Rechts(mittel)zug zu einer höheren Behörde beziehungsweise einem höheren Gericht
- in welchem letztern fall der naͤmliche instanzenzug wie die andern buͤrgerlichen rechtssachen statt findet1809 SammlBadStBl. I 183
- 1814 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 107
- ueber den kuͤnftigen instanzenzug in justizsachen1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 306Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster