Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instanzenzug

Instanzenzug

Rechts(mittel)zug zu einer höheren Behörde beziehungsweise einem höheren Gericht
  • in welchem letztern fall der naͤmliche instanzenzug wie die andern buͤrgerlichen rechtssachen statt findet
    1809 SammlBadStBl. I 183
  • 1814 Botzenhart,Frhr.v.Stein V 107
  • ueber den kuͤnftigen instanzenzug in justizsachen
    1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 306
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