Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instrumentalbekenntnis
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Instrumentalbekenntnis
schriftliche Äußerung einer Partei über eine Rechtssache
- daß der impetrant ... sich ... lediglich auf das stiffts eigene instrumental-bekanntniß beziehen koͤnnen1768 Cramer,Neb. 78 S. 15Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"