Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Instrumentalbekenntnis

Instrumentalbekenntnis

schriftliche Äußerung einer Partei über eine Rechtssache
  • daß der impetrant ... sich ... lediglich auf das stiffts eigene instrumental-bekanntniß beziehen koͤnnen
    1768 Cramer,Neb. 78 S. 15