Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Interesse
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I
Nutzen, Vorteil, Interesse
- soll auff beger des clegers oder schulthern abermals ein offne gebot an den abwesenden vnd alle so interesse oder gerechtigkeit zuhaben vermeyn außghen auff ein benanten tag zuerscheinen1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 15
- dem koͤnigl. interesse wegen des ... deroselben allein zustehenden noval-zehenten nicht wenig abbruch geschehen1711 HalberstProvR. 114Faksimile - in Google Books
- daß er [oberhofcanzler] ... von unseres herzogtums und landen verfassungen, interesse, rechten, ... privilegien, lehenhaften, processen, polizeisachen ... hinlängliche kundschaft habe1736 Wintterlin,BehWürt. I 139
- würde dem ... landes-director votum et sessionem in der königlichen regierung, hofgericht und consistorio ... zu bewilligen sein, um auf das königliche interesse, gerechtsame des landes und abkürzung der processe ein wachsames auge haben zu können1743 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 548
- es habe ... kaiserliche majestät ... 1727 in sachen des herrn kurfürsten von Köln contra das dortige domcapitel das uralte capitulationsrecht anerkannt und nur ... erinnert, dass dasselbe nur dem kaiserlichen interesse und der wohlfahrt des römischen reichs nicht entgegen stehen sollte1746 ArchKathKR. 49 (1883) 357
- bissher wurden die knappschafts aeltesten vom berg-amt gesetzt, es ist aber der sache angemessener, wenn die bergleute sich diejenigen wählen können, denen sie ihr interesse und die mitaufsicht über eine für sie gemeinnützige anstalt anvertrauen1785 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 118
- interesse bedeutet ... jeden nutzen, den ich von einer sache ziehe, und daher werden auch die zinsen eines ausgeliehenen capitals damit angezeigt1801 RepRecht IX 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das interesse der erbstaaten des kayserhausses war ... getrennt von dem gesamt interesse des reichsum 1810 Botzenhart,Frhr.v.Stein III 520
- tritt er [dritte Person] aber wegen seines theils mit dem vortheil einer parthei verbundenen interesse auf, so ist die intervention eine gemischte1815 Gönner,EntwGesB. I 43Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der landrath, welcher ... sitz und stimme in der landesregierung hat, ist als solcher kein mitglied der landschaft, sondern a) die mittelsperson zwischen derselben und der landesregierung ... und b) wirkliches mitglied der regierung, um ... das interesse und die rechte der landschaft beständig wahrzunehmen ... der landrath wird von drei jahren zu drei jahren gewählt1818 Hildburghausen/Pölitz,Verf. I 2 S. 788f.Faksimile - in Google Books
II
Vermögensschaden, insb. als anfallende Zinsen; Zinsen aus Darlehen
- dje scheden, interesse, ßo gemelther ancleger ... erlieden, ... beweislich zumachen vnd liquidieren1501 Zeitz/PBB.(Halle) 97 (1976) 231
- in kauffen und verkauffen ... ist der theyl, so von dem unvolkommen kauff stehet, den leugkauff und das interesse dem widertheyl zu bezalen schuldig1558 Gobler,StatB. 23Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1553 - in DRQEdit
- das wir für vnser interesse, laut vnserer obligationen, in das hauß, hoff, guͤter mit aller zůgehoͤrd, als in vnser wußenhafft vnderpfandt eingesetzt [werden]1574 Frey,Pract. 377Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die gemelte unsere bürgen beneben unß sub hypotheca omnium bonorum oder aber bey einem gewöndtlichen closter-leger dafür sein und hafften sollen ..., biß die erlittene schäden und interesse ... erstattet wären1576 ZNdSachs. 1854 S. 321
- es soll ... der wirth ihnen leschackhen nicht ... gestatten ohne billiche ursachen auß der herbrig zugehen ... so lannge bis die haubtsumma und intereße sambt allen schäden den glaubiger nicht erleget ... werde1604 Mähren/Kisch,Einlager 41
- er solche summe vf interesse ligen lassen will1637 Indersdorf II 331Faksimile (ca. 379 KB)
- sollen die juden den bürgern ... zur liebnus oder interesse mehr nicht als jährlich von 100 fl. ... acht ... gulden nehmen1641 Worms/ZDKulturg.2 3 (1874) 656
- soll ... mehrers nicht alß vom hundert fünf ... gulden deß jahrs interesse ... gegeben ... werden ... es sei ... auch wegen fürgebenen grossen nutzens welchen der schuldner geschafft haben solle1654 NÖLO. II 5 § 1
- unsere landschaft bey diesen zeiten nicht mehr als 4 pro cento interesse bezahlt1679 KurpfSamml. V 732Faksimile - in Google Books
- daß, wenn ein pfand ein jahr und sechs wochen beim juden gestanden und die gewöhnliche interesse nicht bezahlet worden, der jude bemächtiget sein soll, den schuldner durch das gericht ... die denuntiation der wiederlöse tun zu lassen1708 Münster/QNPrivatR. II 2 S. 187
- wo der verkäufer vom käufer ... das gelt empfangen, in überantwortung des ... guts aber sich saumig erzeigte, soll er dem käufer auf sein begehren die nutzung oder interesse ... abzulegen schuldig sein1719 BaselRQ. I 2 S. 844Faksimile (ca. 228 KB)
- das interesse ist der anschlag der nutzungen, die einer, wenn ihm nicht schade geschehen, oder der verhoffte gewinn nicht verhindert worden, haben koͤnnen, nunmehro aber entbehren muß1738 Hayme 395Faksimile - in Google Books
- pension ... die bezahlung oder rechnung derer zinsen, das interesse oder die abgaben, so man wegen des gebrauchs eines dinges, hauses, ackers, capitals, u.s.w. zu geben schuldig ist, oder versprochen hat; desgleichen das tisch- oder kostgeld; ferner das einkommen, die einkuͤnffte, die bestallung, das jaͤhrliche salarium, sold, lohn, oder pfruͤnde wegen eines amtes oder dienstes; nicht weniger ein jaͤhrliches gnaden-geld oder bestallung eines koͤniges oder anderer potentaten an fremde ministers oder gelehrte, deren partey heimlich zu halten. eigentlich und uͤberhaupt heisset eine pension ein gnaden-geld, welches einer empfaͤngt, als eine belohnung seiner dienste, oder aus gunst zu seinem unterhalte, ohne dagegen zu einigem verdienst verbunden zu seyn1741 Zedler 27 Sp. 278Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kriges-not wird ... fuͤr eine rechtmaͤsige ursache, die gemitete sache zu verlassen, gehalten ..., und wenn der pacht-zins schon zum voraus bezalet worden ist, kan solcher wieder zuruͤck begeret werden, iedoch kein interesse1758 Estor,RGel. II 682Faksimile (ca. 131 KB)